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Mit Tricks für eigenen Kredit gesorgt - fristlose Kündigung!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Kundenberaterin einer Bank mittels Konto-Tricksereien einen Kredit verschafft.
Ein solches Verhalten ist immer ein Grund für eine fristlose Kündigung - auch bei langjährigen Mitarbeitern.
Da der Mitarbeiterin klar sein mußte, dass fingierte Konten zwecks eigenem Kleinkredit von der Bank nicht geduldet würden, war auch eine Abmahnung überflüssig.
LAG Hessen, 02.07.2007 - Az: 3 Sa 1501/05
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