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Mit Tricks für eigenen Kredit gesorgt - fristlose Kündigung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Kundenberaterin einer Bank mittels Konto-Tricksereien einen Kredit verschafft.

Ein solches Verhalten ist immer ein Grund für eine fristlose Kündigung - auch bei langjährigen Mitarbeitern.

Da der Mitarbeiterin klar sein mußte, dass fingierte Konten zwecks eigenem Kleinkredit von der Bank nicht geduldet würden, war auch eine Abmahnung überflüssig.


LAG Hessen, 02.07.2007 - Az: 3 Sa 1501/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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