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Mit Tricks für eigenen Kredit gesorgt - fristlose Kündigung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Kundenberaterin einer Bank mittels Konto-Tricksereien einen Kredit verschafft.

Ein solches Verhalten ist immer ein Grund für eine fristlose Kündigung - auch bei langjährigen Mitarbeitern.

Da der Mitarbeiterin klar sein mußte, dass fingierte Konten zwecks eigenem Kleinkredit von der Bank nicht geduldet würden, war auch eine Abmahnung überflüssig.


LAG Hessen, 02.07.2007 - Az: 3 Sa 1501/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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