Im vorliegenden Fall hatte sich eine Kundenberaterin einer Bank mittels Konto-Tricksereien einen Kredit verschafft.
Ein solches Verhalten ist immer ein Grund für eine fristlose Kündigung - auch bei langjährigen Mitarbeitern.
Da der Mitarbeiterin klar sein mußte, dass fingierte Konten zwecks eigenem Kleinkredit von der Bank nicht geduldet würden, war auch eine Abmahnung überflüssig.
Ein solches Verhalten ist immer ein Grund für eine fristlose Kündigung - auch bei langjährigen Mitarbeitern.
Da der Mitarbeiterin klar sein mußte, dass fingierte Konten zwecks eigenem Kleinkredit von der Bank nicht geduldet würden, war auch eine Abmahnung überflüssig.
LAG Hessen, 02.07.2007 - Az: 3 Sa 1501/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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