Trägt ein auf einer auswärtigen Baustelle eingesetzter Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben ein und macht nicht geleistete Überstunden geltend, so liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Auch das Einreichen von manipulierten Parkscheinen zur Erstattung ist für sich bereits für eine Kündigung geeignet.
Da die falschen Angaben vorliegend über einen Zeitraum zwei Wochen hinweg gemacht wurden und im gleichen Zeitraum auch die Parkscheine manipuliert wurden, hatte dieses bewusste und systematische Vorgehen das Vertrauensverhältnis zerstört.
Die Arbeitgeberin musste aufgrund dieses Vorgehens befürchten, auch in Zukunft getäuscht zu werden und völlig untaugliche Rapporte und Arbeitsberichte zu erhalten.
Auch das Einreichen von manipulierten Parkscheinen zur Erstattung ist für sich bereits für eine Kündigung geeignet.
Da die falschen Angaben vorliegend über einen Zeitraum zwei Wochen hinweg gemacht wurden und im gleichen Zeitraum auch die Parkscheine manipuliert wurden, hatte dieses bewusste und systematische Vorgehen das Vertrauensverhältnis zerstört.
Die Arbeitgeberin musste aufgrund dieses Vorgehens befürchten, auch in Zukunft getäuscht zu werden und völlig untaugliche Rapporte und Arbeitsberichte zu erhalten.
LAG Köln, 18.09.2006 - Az: 14 Sa 385/06
ECLI:DE:LAGK:2006:0918.14SA385.06.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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