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Kündigungsfrist einhalten!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hält ein Arbeitnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein und wurde eine Vertragsstrafe für diesen Fall arbeitsvertraglich vereinbart, so ist dies zulässig.

Im vorliegenden Fall war daher vom Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zu entrichten, weil die dreimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.


ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2005 - Az: 9 Ca 8773/04

ECLI:DE:ARBGFFM:2005:0706.9CA8773.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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