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Tarifliche Stufenzuordnung bei Einstellung von Wanderarbeitnehmern - Inländerdiskriminierung zulässig!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Einstellung von Beschäftigten mit einer im Gebiet der Europäischen Union erworbenen einschlägigen Berufserfahrung ("Wanderarbeitnehmer") und der von sog. Inländern ohne auslandsbezogene Berufserfahrung handelt es sich nicht um vergleichbare Sachverhalte, die nach Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich der tariflichen Stufenzuordnung gleich behandelt werden müssten.


BAG, 25.01.2018 - Az: 6 AZR 791/16

ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.6AZR791.16.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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