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Verzichtsformulare zulässig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ein ausreichender Grund vor, wenn es zu Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern gekommen ist. Der Kündigung muß keine erfolglose Abmahnung vorangehen.


BAG, 06.10.2005 - Az: 2 AZR 280/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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