Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.872 Anfragen

Fristen für Kündigungsschutzklage sollten alle kennen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erhebt ein Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von 3 Wochen, so verliert er den gerichtlichen Schutz. Auch bei Unkenntnis kommt eine nachträgliche Klagezulassung nicht in Frage.

Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sie trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt nicht fristgerecht erheben konnte.

Den Arbeitnehmer darf mithin keinerlei Verschulden an der Versäumung der 3-Wochen-Frist treffen, auch keine leichte Fahrlässigkeit.

Für die Beurteilung ist einerseits besonderes Gewicht auf den individuellen Möglichkeiten des betreffenden Arbeitnehmers - subjektiver Maßstab - zu legen, andererseits, wie das Erfordernis der Anwendung "aller" zumutbaren Sorgfalt zeigt, gelten nach wie vor strenge Anforderungen. Diese sind entgegen der Auffassung der Beschwerde trotz der Einfügung von Abs. 5 in § 1 KSchG nicht erleichtert worden. Im Übrigen ist die Mitbeurteilungskompetenz des Betriebsrates vorwiegend auf soziale Gesichtspunkten bei einer betriebsbedingten Kündigung gerichtet. Dies ist zwar mehr als die in § 102 BetrVG vorgesehene Anhörkompetenz des Betriebsrats, sie beschränkt sich aber in § 1 Abs. 5 KSChG vornehmlich auf die Sozialauswahl und damit nur einen Teilaspekt einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG. In jedem Fall ist die Schuldlosigkeit an der verspäteten Klageerhebung unter Berücksichtigung aller Umstände vom Arbeitnehmer schlüssig darzustellen. Insoweit trifft den Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast.


LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - Az: 8 Ta 154/04

ECLI:DE:LAGRLP:2004:0723.8TA154.04.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant