Schiebt ein Arbeitnehmer einer Konkurrenzfirma einen Auftrag zu, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung, da die Loyalitätspflichten einzuhalten sind. Ein derartiges Verhalten zerstört das Vertrauensverhältnis endgültig.
Dies gilt auch im Falle eines drohenden Konkurses des Arbeitgebers nicht anders zu bewerten.
Dies gilt auch im Falle eines drohenden Konkurses des Arbeitgebers nicht anders zu bewerten.
ArbG Frankfurt/Main, 19.04.2004 - Az: 4 Ca 2703/03
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