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Fristlose Kündigung, wenn Aufträge der Konkurrenz zugeschoben werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schiebt ein Arbeitnehmer einer Konkurrenzfirma einen Auftrag zu, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung, da die Loyalitätspflichten einzuhalten sind. Ein derartiges Verhalten zerstört das Vertrauensverhältnis endgültig.

Dies gilt auch im Falle eines drohenden Konkurses des Arbeitgebers nicht anders zu bewerten.


ArbG Frankfurt/Main, 19.04.2004 - Az: 4 Ca 2703/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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