Auch bei einer späteren Besserung der Auftragslage bleibt eine betriebsbedingte Kündigung wirksam.
Vorliegend hatte der Arbeitgeber einen Sachbearbeiter aufgrund des Wegfalls eines Großkunden entlassen.
Kurz nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhielt das Unternehmen einen neuen Auftrag, für den Sachbearbeiter gebraucht wurden.
Der Arbeitgeber nahm die Kündigung jedoch nicht zurück.
Da das Arbeitsverhältnis bereits beendet war, bestand seitens des gekündigten Sachbearbeiters kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Vorliegend hatte der Arbeitgeber einen Sachbearbeiter aufgrund des Wegfalls eines Großkunden entlassen.
Kurz nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhielt das Unternehmen einen neuen Auftrag, für den Sachbearbeiter gebraucht wurden.
Der Arbeitgeber nahm die Kündigung jedoch nicht zurück.
Da das Arbeitsverhältnis bereits beendet war, bestand seitens des gekündigten Sachbearbeiters kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
ArbG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - Az: 4/17 Ca 2822/03
ECLI:DE:ARBGFFM:2004:0309.4.17CA2822.03.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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