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Auftragsrückgang ist bei Kündigung zu beweisen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kündigt ein Arbeitgeber aufgrund von Auftragsrückgang, so sind konkrete Zahlen vorzulegen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht erbracht, ist eine solche betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BGH, 17.06.1999 - Az: 2 AZR 522/89) muss ein Arbeitgeber in einem solchen Fall jene Umstände im Einzelnen vortragen, welche die behauptete Unternehmerentscheidung hinsichtlich Dauer und organisatorischer Durchführbarkeit verdeutlichen können.


LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - Az: 9 Sa 11/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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