Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist nicht gerechtfertigt, wenn ein Firmenkunde dem Arbeitnehmer Hausverbot erteilt hat. Vielmehr muß der Arbeitgeber sich zunächst für die Rücknahme des Hausverbotes sowie die Klärung des das Hausverbot begründenden Streites einsetzen. Darüber hinaus wäre ggf. der Einsatz bei anderen Kunden möglich gewesen. Aus diesen Gründen wurde die der Klage des Arbeitnehmers gegen seine Kündigung stattgegeben.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 5 Ca 1883/03
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


