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Kunde spricht Hausverbot aus - Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist nicht gerechtfertigt, wenn ein Firmenkunde dem Arbeitnehmer Hausverbot erteilt hat. Vielmehr muß der Arbeitgeber sich zunächst für die Rücknahme des Hausverbotes sowie die Klärung des das Hausverbot begründenden Streites einsetzen. Darüber hinaus wäre ggf. der Einsatz bei anderen Kunden möglich gewesen. Aus diesen Gründen wurde die der Klage des Arbeitnehmers gegen seine Kündigung stattgegeben.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 5 Ca 1883/03


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