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Formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe ist nicht mehr zulässig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Lösung vom Arbeitsvertrag ist seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform nicht mehr zulässig.

Die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe ist gem. § 309 Nr. 6 BGB (n.F.) unwirksam.

Dieses Verbot ist grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge anzuwenden.


LAG Hamm, 24.01.2003 - Az: 10 Sa 1152/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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