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Formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe ist nicht mehr zulässig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Lösung vom Arbeitsvertrag ist seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform nicht mehr zulässig.

Die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe ist gem. § 309 Nr. 6 BGB (n.F.) unwirksam.

Dieses Verbot ist grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge anzuwenden.


LAG Hamm, 24.01.2003 - Az: 10 Sa 1152/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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