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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Betriebsrates

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer im Verlauf einer Auseinandersetzung um die Schichteinteilung im Büro der Vorgesetzten mit dem Finger auf ein Plakat mit den Mitgliedern des Betriebsrates gezeigt und dabei diverse beleidigende Worte ausgesprochen. Darüber hinaus schrie er die Vorgesetzte an.

Während der Verhandlung wurde an den strafbaren Charakter von Beleidigungen erinnert: Dem Arbeitgeber ist es unter diesen Umständen nicht zumutbar, einen in einer so massiven Art und Weise ausfallend gewordenen Mitarbeiter auch nur bis zum Ende der ordentlichen weiter zu beschäftigen.


LAG Hessen - Az: 9 Sa 1777/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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