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Konkreter Arbeitsvertrag mindert Kündigungsschutz für Führungskräfte

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag eng umschrieben, so müssen Nachteile beim Kündigungsschutz in Kauf genommen werden, insbesondere bei Führungskräften.
Ist der Arbeitsvertrag auf eine ganz bestimmte Position zugeschnitten ist, kann "ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt".


BAG - Az: 2 AZR 725/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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