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Konkreter Arbeitsvertrag mindert Kündigungsschutz für Führungskräfte

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag eng umschrieben, so müssen Nachteile beim Kündigungsschutz in Kauf genommen werden, insbesondere bei Führungskräften.
Ist der Arbeitsvertrag auf eine ganz bestimmte Position zugeschnitten ist, kann "ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt".


BAG - Az: 2 AZR 725/97

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