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Konkreter Arbeitsvertrag mindert Kündigungsschutz für Führungskräfte

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag eng umschrieben, so müssen Nachteile beim Kündigungsschutz in Kauf genommen werden, insbesondere bei Führungskräften.
Ist der Arbeitsvertrag auf eine ganz bestimmte Position zugeschnitten ist, kann "ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt".


BAG - Az: 2 AZR 725/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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Erik, Oranienburg