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Arbeitsplatz früher verlassen: Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mehrfaches Verlassen des Arbeitsplatz vor Dienstende kann zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Nachdem es im vorliegendem Fall zu Beschwerden von Kunden über die Abwesenheit des Schriftsetzers während der Geschäftszeit gekommen war, hatte das Unternehmen ein Detektivbüro beauftragt, um den abends allein in der Firma arbeitenden Schriftsetzer überprüfen.

Es stellte sich heraus, daß er an acht von zehn Abenden jeweils bis zu eine Stunde früher den Betrieb verließ.

Gleichzeitig bestand der Mitarbeiter jedoch auf Lohnabrechnung bis zum arbeitsvertraglichen Ende der Arbeitszeit.

Das Gericht sah hierin einen Betrug, der den Arbeitgeber infolge der daraus resultierenden "Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses" zur fristlosen Entlassung des Mitarbeiters berechtigte.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 7022/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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