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Abmahnung und falscher Vorwurf

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn von mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch ist.

Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.


LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - Az: 10 Sa 197/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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