Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn von mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch ist.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - Az: 10 Sa 197/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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