Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn von mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch ist.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es kann vorteilhafter für den Arbeitgeber sein, für jeden Vorwurf eine gesonderte Abmahnung zu erteilen.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - Az: 10 Sa 197/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


