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Kündigung bei zeitlich befristetem Arbeitsvertrag nicht erforderlich

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kündigung eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, da sowohl ein sachlicher Grund als auch eine schriftliche Vereinbarung der Befristung vorlagen und weiterhin das Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses fernschriftlich festgelegt wurde. Für eine besondere Kündigung gab es also keinen Raum.


LAG Rheinland-Pfalz - Az: 5 Sa 1029/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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