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Frist für Kündigungsschutzklage läuft auch bei Vergleichsverhandlungen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn schwebende Vergleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber laufen, muß die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

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LAG Köln, 19.04.2004 - Az: 5 Ta 63/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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