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Straftatverdacht: darf mit Kündigung gedroht werden?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Besteht der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, so kann der Vorgesetzte mit Kündigung drohen und alternativ eine Eigenkündigung fordern.

Eine solche Drohung ist keine sittenwidrige Nötigung.

Vorliegend war ein Angestellter verdächtig worden, mit dem Dienstwagen während seines Urlaubs einen Versicherungsbetrug begangen und rund 2.000 € Schadensersatz unrechtmäßig erlangt zu haben.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 9 Ca 7095/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
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