Es ist unzulässig, Kunden mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und absurden Formularen davon abzuschrecken, das ihnen bei Nicht-Antritt des Fluges zustehende Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern.
Konkret betraf das Verfahren Germanwings:
Die Fluggesellschaft verlangte, man solle den mehrseitigen Erstattungsantrag im Internet herunterladen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und „ungeknickt“ mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post schicken. Hierfür wurde ein Einschreiben mit Rückschein empfohlen.
Das Formular erfragte detaillierte und größtenteils überflüssige Informationen zu allen mitreisenden Personen (z.B. Sitzplatz, Sitzreihe, Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke, Versicherungsnummer der eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung) - insgesamt über 50 Angaben pro Person.
Das Formular war vollständig auszufüllen und von allen Mitreisenden zu unterschreiben.
Für die Bearbeitung verlangte Germanwings eine Gebühr von € 5,50 pro Person.
Die klagende vzbv vertrat die Ansicht, hier solle es dem Kunden so lästig wie möglich gemacht werden, sein Geld zu erhalten.
Das Gericht folgte dieser Ansicht und untersagte es Germanwings, die strittigen Formulare und die Gebührenklausel weiter zu verwenden.
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