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Keine Entgeltfortzahlung an arbeitsunwillige Kranke

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer, der nicht arbeiten will, hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Vergütung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setzt voraus, dass der Arbeitnehmer allein wegen seiner Erkrankung keine Arbeitsleistung erbringt. Arbeitsunwilligkeit liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Ansinnen des Arbeitgebers, den Vertragspartner zu wechseln, zurückweist.


BAG, 04.12.2002 - Az: 5 AZR 494/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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