Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden, weil dadurch Belange der Rechtssicherheit nicht in stärkerem Maße als bei einer anderen Form der Abberufung berührt werden.
Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit der Annahme des Amtes wirksam; sie gehört nicht zu den "bedingungsfeindlichen" Rechtsgeschäften und kann daher an eine auflösende Bedingung geknüpft werden.
Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit der Annahme des Amtes wirksam; sie gehört nicht zu den "bedingungsfeindlichen" Rechtsgeschäften und kann daher an eine auflösende Bedingung geknüpft werden.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


