In einem Franchisevertrag, der auf die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit des Franchisenehmers gerichtet ist und bei dem die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht anwendbar ist, kann ein
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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