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Kein Widerrufsrecht des Inhabers einer Eurocard bei blanko unterschriebenem Leistungsbeleg als Kaution

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kreditkarteninhaber ist, nachdem er einen Leistungsbeleg blanko mit der Maßgabe unterschrieben hat, damit eine Kaution für den Verlust von Motorrädern und deren Miete zu stellen, nicht mehr berechtigt, die darin an den Kartenemittenten liegende Weisung, die betragsmäßig ausgewiesene Forderung auszugleichen, zu widerrufen.


OLG München, 11.05.1999 - Az: 5 U 6738/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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