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Kein Widerrufsrecht des Inhabers einer Eurocard bei blanko unterschriebenem Leistungsbeleg als Kaution

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kreditkarteninhaber ist, nachdem er einen Leistungsbeleg blanko mit der Maßgabe unterschrieben hat, damit eine Kaution für den Verlust von Motorrädern und deren Miete zu stellen, nicht mehr berechtigt, die darin an den Kartenemittenten liegende Weisung, die betragsmäßig ausgewiesene Forderung auszugleichen, zu widerrufen.


OLG München, 11.05.1999 - Az: 5 U 6738/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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