Bei vorübergehendem Arbeitsanstieg können Mitarbeiter auf Zeit eingestellt werden. Es muß aber bereits bei Abschluß des befristeten Vertrages absehbar sein, daß nach Ablauf der Frist kein Bedarf mehr bestehen wird. Dieses muß der Arbeitgeber mit einer ausführlichen Prognose über Umfang und Dauer der voraussichtlichen Mehrarbeit belegen. Es ist nicht ausreichend sich auf eine Unsicherheit des zukünftigen Personalbedarfs zu berufen.
BAG - Az: 7 AZR 790/95
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