Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.362 Anfragen

Segelnde Betriebsrätin fordert hohes Schmerzensgeld - Klage abgewiesen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Klägerin ist seit 2008 Vorsitzende des Betriebsrats der Beklagten.

Ende 2010 und Anfang 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats mehrmals fristlos.

Sie wirft der Klägerin unter anderem vor, andere Mitglieder des Betriebsrats beleidigt und bedroht, ein Tierabwehrgerät im Betriebsratsbüro aufbewahrt und ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben.

Sie zweifelt an der von der Klägerin angezeigten Arbeitsunfähigkeit, weil die Klägerin damals an einer Segeltour und an einer Kinderfreizeit teilgenommen hat.

Über die Wirksamkeit der Kündigungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

Nunmehr verlangt die Klägerin von der Beklagten Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von 420.000 Euro als Ersatz immaterieller Schäden sowie den Ersatz weiterer materieller Schäden. Sie macht geltend, sie sei in mindestens 25 Fällen, u.a. durch die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Kündigungen und mehrere unberechtigte Abmahnungen, wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert worden. Sie sei unter Druck gesetzt worden, damit sie den Betriebsratsvorsitz niederlege. Als Folge des monatelangen Mobbings seien bei ihr massive gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Dem umfangreichen, aber weitgehend rechtlich unerheblichen Vortrag der Klägerin sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass die Beklagte sie diskriminiert oder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Die Beklagte hat sich ihr gegenüber lediglich grundsätzlich zulässiger arbeitsrechtlicher Instrumentarien bedient. Im Übrigen handelt es sich bei der Einstellung der Klägerin, für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sorgen zu wollen, nicht um eine Weltanschauung i. S. d. § 1 AGG.


ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - Az: 6 Ca 3382/11

ECLI:DE:ARBGW:2012:0301.6CA3382.11.00

Quelle: PM des ArbG Wuppertal


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant