Der Arbeitgeber bzw. andere im Betrieb beschäftigte Personen haften für Unfallschäden eines Arbeitnehmers auf einem Betriebsweg nur dann, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kam es auf einer Fahrt von dem
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LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - Az: 5 Sa 41/09
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