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Ohne objektive Eignung keine Diskriminierung eines Bewerbers!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung vorliegen kann, ist eine objektive Eignung des Bewerbers erforderlich. Dies ist nicht der Fall, wenn die Qualifikation erheblich von den Einstellungskriterien abweicht. Mangels Eignung kann auch keine Diskriminierung erfolgen.


LAG Hamburg, 29.10.2008 - Az: 3 Sa 15/08

ECLI:DE:LAGHH:2008:1029.3SA15.08.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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