Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.669 Anfragen

Abschreckende Einladung zum Vorstellungsgespräch - Entschädigungsanspruch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Schwerbehinderter Bewerber bei einem Landkreis auf die ausgeschriebene Stelle eines/r Projektmanagers/in beworben. in der Ausschreibung wurde unter anderem gute Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch in Wort und Schrift) gefordert. Die Bewerbung erfolgte ohne Angabe zu den Fremdsprachenkenntnissen.

Der Bewerber erhielt vom Landkreis die Antwort, dass man ihm gerne die Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch gäbe, er jedoch mitteilen solle, ob er dieses aufgrund der geringen Erfolgsaussicht und der weiten Anfahrt wünsche. Der Bewerber antwortete hierauf nicht, erschien auch nicht zudem angesetzten Vorstellungsgespräch. Er machte jedoch nach der Ablehnung der Bewerbung eine Entschädigung nach § 15 Absatz 2 AGG geltend.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - Az: 1 Sa 13/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch