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Einvernehmliche Vertragsänderungen mit Wirkung ab dem Betriebsübergang

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der einzelvertragliche Inhaltsschutz nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB steht einer einvernehmlichen Veränderung des Arbeitsverhältnisses mit dem Inhalt einer Gehaltsreduzierung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang grundsätzlich nicht entgegen.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2015 - Az: 3 Sa 128/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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