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Annahmeverzug geht mit Betriebsübergang über!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch einen bei dem früheren Betriebsinhaber begründeten Annahmeverzug erfasst, ist das Angebot der Arbeitsleistung gegenüber dem neuen Betriebsinhaber entbehrlich. Sofern der Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Wege einer Feststellungsklage gegen den neuen Betriebsinhaber geltend macht, so liegt darin regelmäßig auch die Geltendmachung der von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche.


BAG, 23.09.2009 - Az: 5 AZR 518/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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