Wird ein Arbeitgeberwechsel derart vollzogen, daß ein neuer Arbeitgeber an die Stelle des alten tritt, ohne daß der Betrieb als betriebliche Einheit auf den neuen Arbeitgeber übergeht, so liegt kein Betriebsübergang vor.
LAG Köln, 19.06.2006 - Az: 14 Sa 250/06
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