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Arbeitgeberwechsel ist alleine kein Betriebsübergang

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Arbeitgeberwechsel derart vollzogen, daß ein neuer Arbeitgeber an die Stelle des alten tritt, ohne daß der Betrieb als betriebliche Einheit auf den neuen Arbeitgeber übergeht, so liegt kein Betriebsübergang vor.


LAG Köln, 19.06.2006 - Az: 14 Sa 250/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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