Bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang gegeben ist, ist das Merkmal der eigenwirtschaftlichen Nutzung der sächlichen Betriebsmittel nicht mehr heranzuziehen (im Anschluß an EuGH 15. Dezember 2005 - Rs. C-232/04 und C-233/04 - ZIP 2006, 95).
BAG, 06.04.2006 - Az: 8 AZR 222/04
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