Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.620 Anfragen

Grundlose Abberufung aus der Freistellung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes ist es erforderlich, dass drei Viertel der Mitglieder zustimmen. Gründe hierfür müssen weder vorab in der Tagesordnung noch dem betroffenen Mitglied direkt mitgeteilt werden.

Die Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung ist jederzeit möglich, wenn eine qualifizierte Mehrheit vorliegt (§ 38 Abs. 2 Satz 8 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG), wenn die Betriebsratsmitglieder mit mehreren Listen im Wege der Verhältniswahl gewählt wurden, da dieses auch dem Minderheitenschutz ausreichend Rechnung trägt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hamburg, 07.08.2012 - Az: 2 TaBV 2/12

ECLI:DE:LAGHH:2012:0807.2TABV2.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach