Der Betriebsrat ist bei einer außerordentlichen Kündigung im erforderlichen Umfang über die Tatsachen zu unterrichten, die es ermöglichen, selbstständig zu prüfen, ob die zweiwöchige Überlegungsfrist durch den
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LAG Hamm, 13.03.2009 - Az: 13 Sa 1452/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


