Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.458 Anfragen
Betriebsrat braucht Internetzugang
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zu den erforderlichen Informations- und Kommunikationsmitteln gehört auch ein Zugang zum Internet. Dieses ist eine allgemein genutzte und umfassende Informationsquelle, die der Betriebsrat zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben regelmäßig benötigt. Der Arbeitgeber kann daher einen Internetzugang nicht verwehren, sofern die Einrichtung ohne Weiteres möglich ist und die Nutzung nicht zu besonderen Kosten führt.
LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - Az: 17 TaBV 607/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.