Bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers kommt es bei der außerordentlichen Kündigung darauf an, ob die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht. Dies gilt auch bei Betriebsratsmitgliedern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.
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BAG, 17.01.2008 - Az: 2 AZR 821/06
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