Fahrtkosten vom Wohnort zum Betriebssitz können von einem freigestellten Betriebsratsmitglied nicht geltend gemacht werden. Er ist verpflichtet, während der Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats im Betrieb anwesend zu sein und sich dort für
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LAG Baden-Württemberg, 27.07.2006 - Az: 11 TaBV 3/05
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