Es liegt keine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor, wenn eine Kassiererin, die arbeitsvertraglich sowohl als Kassiererin als auch als Auffüllerin beschäftigt werden kann, vorrübergehend als Auffüllerin beschäftigt wird.
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LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - Az: 7 TaBV 4/05
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