Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.136 Anfragen

Mitglieder von Ausschüssen des Betriebsrats müssen gewählt werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

In einer Geschäftsordnung des Betriebsrats kann nicht bestimmt werden, dass der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter geborene Mitglieder von Ausschüssen nach § 28 Abs 1 BetrVG sind.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG iVm. § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 BetrVG müssem die Ausschussmitglieder von betriebsratsinternen Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Von diesen Bestimmungen kann nicht durch eine Regelung in der Geschäftsordnung des Betriebsrats (§ 36 BetrVG) abgewichen werden. Die fehlende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG betrifft wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren. Lediglich bei nur einem Wahlvorschlag erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gelten nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Regelungen des § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 BetrVG über die Wahl und Abberufung der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses entsprechend. Wegen der fehlenden Bezugnahme in § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auf § 27 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter keine geborenen Ausschussmitglieder. Alle Mitglieder der betriebsratsinternen Ausschüsse nach § 28 Abs. 1 BetrVG sind vom Betriebsrat zu wählen.

Eine Geschäftsordnung des Betriebsrats kann davon abweichend für Ausschüsse nach § 28 Abs. 1 BetrVG keine geborenen Mitglieder festlegen. Die Vorschriften im BetrVG über die Berufung der Mitglieder von Ausschüssen des Betriebsrats (§ 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) sind zwingend. Einer entsprechenden Rechtssetzungsbefugnis des Betriebsrats steht der insoweit eindeutige Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und der durch die Verhältniswahl vermittelte Schutz der Minderheitenkoalitionen entgegen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BAG, 16.11.2005 - Az: 7 ABR 11/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant