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Tipps - Kündigung / Beendigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt fast immer mit einer Kündigung - sei es durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch mit Erreichen einer (vertraglichen) Altersgrenze, durch Aufhebungsvertrag oder mit Zeitablauf enden.

Die direkte Folge der Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt dies sofort, bei ordentlicher Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist prüfen, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Eine Kündigungsschutzklage (bei ordentlicher und fristloser Kündigung) muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden, sonst ist die Kündigung wirksam.

Abfindungen können im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vom Arbeitsgericht festgesetzt werden, wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass die Kündigung zwar unwirksam ist, dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber dennoch nicht zugemutet werden kann.

Wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf seinen Abfindungsanspruch hinweist, kann dieser wählen, ob er eine Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt.

Letzte Änderung: 20.05.2025

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