Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.053 Anfragen

Naturallohn

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Naturallohn sind Sachbezüge für eine Arbeitsleistung und stellen somit ein Arbeitsentgelt dar. Naturallohn wird regelmäßig nur noch als zusätzliches Entgelt gezahlt. Dies betrifft u.a.:
  • Unterbringung in Werkswohnungen
  • Verpflegung
  • Dienstwagen für Privatnutzung
  • Produkte aus eigener Herstellung
Naturallohn sind Sachbezüge im Sinne des Steuerrechts und deshalb mit dem ortsüblichen Wert zu versteuern. Die Finanzverwaltung kann bestimmte Sätze festlegen (z.B. bei Verpflegung die SachbezugsVO; Richtlinien für die Besteuerung bei Kfz). Bei Überschreitung der Freibeträge werden auch bei Personalrabatte (z.B. Jahreswagen) besteuert. Naturallöhne sind auch sozialabgabepflichtig (§ 17 SGB IV).

Bei bloßen Annehmlichkeiten (z.B. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen) handelt es sich nicht um Naturallohn.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant