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Dienstwagen und Urlaub

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein Dienstwagen als Sachbezug ist vom Anspruch auf bezahlten Urlaub erfasst. Der Arbeitgeber hat somit 2 Möglichkeiten: entweder der Wagen wird dem Arbeitnehmer auch für die Urlaubsdauer zur Nutzung überlassen oder aber mit einer angemessenen Ausgleichszahlung bedacht. Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung wäre wohl der Betrag entspr. der 1%-Methode zu berechnen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 19.04.2026)
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Häufige Fragen

Ja, der Dienstwagen als Sachbezug ist vom Anspruch auf bezahlten Urlaub erfasst. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer den Wagen während der Urlaubszeit nicht einfach ohne Ersatz entziehen.
Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten: Entweder er überlässt dem Arbeitnehmer das Fahrzeug weiterhin zur privaten Nutzung für die Dauer des Urlaubs, oder er leistet eine angemessene finanzielle Ausgleichszahlung.
Zur Bemessung der finanziellen Ausgleichszahlung für den entgangenen Sachbezug während des Urlaubs ist in der Regel der Betrag gemäß der 1%-Methode heranzuziehen.