Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Anwalt für den Betriebsrat?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Betriebsrat bei der Beurteilung von komplexen Sachverhalten ist häufig streitig, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Kosten tragen soll. Die Kosten eines Rechtsanwaltes gehören zu den sachlichen und persönlichen Kosten der Betriebsratsarbeit, die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat, sofern die Hinzuziehung der gerichtlichen Verfolgung oder der Verteidigung von Rechten des Betriebsrates gedient hat.

Umfaßt sind hierbei Streitigkeiten des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber, einzelnen Betriebsratsmitgliedern, einer Gewerkschaft oder betriebsfremden Dritten sowie Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber, wenn der Streit die Betriebsratstätigkeit betrifft.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: (letzte Änderung: 18.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ja, gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Rechtsanwalt, sofern die Hinzuziehung zur Wahrnehmung von Rechten des Betriebsrats erforderlich war.
Die Kostenübernahme umfasst sowohl die gerichtliche Prozessvertretung als auch die außergerichtliche Tätigkeit zur Vorbereitung oder Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Die Hinzuziehung ist erforderlich, wenn sie nach Abwägung aller Umstände zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats notwendig ist. Dem Betriebsrat steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist.
Ja, ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats über die Beauftragung ist zwingend erforderlich. Unter Umständen kann eine nachträgliche Genehmigung der Beauftragung ebenfalls wirksam sein.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe