Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.927 Anfragen

Anspruch auf eine Gratifikation

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gratifikation?

Gratifikationen können vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden. Die Freiwilligkeit geht verloren, wenn Arbeitgeber die Gratifikation mindestens 3-mal vorbehaltlos gewährt hat. Der Bindungswille für die Zukunft muß also bei jeder Zahlung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Sonst entsteht eine verbindliche Betriebsübung.

Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes können nicht einzelne Arbeitnehmer willkürlich vom Bezug der Gratifikation ausgeschlossen werden. Die Differenzierung nach sachlichen Gründen ist aber zulässig.

Beispiele aus der Rechtsprechnung für

Unsachliche Gründe: Geschlecht, Partei, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Ehepartner erhält auch eine Gratifikation, nur Angestellte erhalten Weihnachtsgeld, "Streikbruchprämie" nur an Nichtstreikende.

Sachliche Gründe: bei gekündigtem Arbeitsverhältnis, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausgeht oder bei Kündigung durch den Arbeitgeber nicht "treuwidrig" ist; Kürzung bei krankheitsbedingten Betriebsabwesenheitszeiten (richterliche Kontrolle der Angemessenheit und Handhabung gem. § 315 BGB.

Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Gratifikationen enthalten.

Der Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Stichtag ist grundsätzlich zulässig.

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Arbeitsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Freiwilligkeit entfällt, wenn der Arbeitgeber die Gratifikation mindestens dreimal vorbehaltlos gewährt hat. Um eine verbindliche Betriebsübung für die Zukunft zu vermeiden, muss der Bindungswille bei jeder Zahlung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist ein willkürlicher Ausschluss unzulässig. Differenzierungen sind nur möglich, wenn sie auf sachlichen Gründen beruhen. Unsachliche Gründe sind beispielsweise Geschlecht, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit.
Eine Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ist unter Beachtung des § 315 BGB zulässig. Auch der Wegfall des Anspruchs bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers vor einem festgelegten Stichtag ist grundsätzlich rechtlich wirksam.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant