Aushilfskräfte sind Personen, die in einem
Betrieb als Ersatz oder zur Verstärkung des Personals vorübergehend beschäftigt werden.
Sie sind grundsätzlich für die Dauer ihrer Tätigkeit in den Betrieb eingeordnet, weisungsgebunden und deshalb steuerlich als
Arbeitnehmer zu behandeln (Ausnahmen:
Ausnahmsweise selbständige Tätigkeiten). Sie erzielen durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (
Arbeitslohn).
Von diesem Arbeitslohn hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer, denSolidaritätszuschlag und ggf. Kirchenlohnsteuer und - soweit Sozialversicherungspflicht besteht (vgl. dazu
Sind Aushilfsjobssozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig?) - Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einzubehalten und an das Finanzamt und die jeweiligen Krankenkassen abzuführen.