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3,4% weniger Beschäftigte im Handwerk im Jahr 2004

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2004 3,4% weniger Personen im zulassungspflichtigen Handwerk tätig als im Jahr 2003. Die Umsätze der selbstständigen Handwerksunternehmen in diesen Gewerben lagen um 1,6% unter denen des Vorjahres.

Nach der Änderung der Handwerksordnung zum Jahresbeginn 2004 umfasst das zulassungspflichtige Handwerk 41 Handwerksberufe, bei denen eine Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation erforderlich ist.

Weniger Beschäftigte gab es in sechs der insgesamt sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks. Am stärksten fiel der Personalabbau im Bauhauptgewerbe aus: Hier waren 6,5% weniger Personen beschäftigt als 2003. Lediglich im Gesundheitsgewerbe erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 0,5%.

Die Umsätze waren im Jahr 2004 in fünf der sieben Gewerbegruppen niedriger als im Vorjahr. Den größten Umsatzrückgang gab es mit 7,2% im Gesundheitsgewerbe. So führten bei den Augenoptikern insbesondere Brillenkäufe, die wegen der Gesundheitsreform ab Januar 2004 ins Jahr 2003 vorgezogen worden sind, zu niedrigeren Umsätzen. Den stärksten Umsatzanstieg erzielten mit 2,1% die Handwerke für den gewerblichen Bedarf.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM des Statistischen Bundesamtes

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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