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2003: 1,0% weniger Erwerbstätige als ein Jahr zuvor

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bundesanstalt für Arbeit heißt ab 1. Januar 2004 Bundesagentur für Arbeit. Die bisherigen Arbeitsämter heißen ab sofort Agenturen für Arbeit, und aus den Landesarbeitsämtern werden Regionaldirektionen.
Die sichtbare Umsetzung der Umbenennung wird schrittweise erfolgen. In den ersten Monaten dieses Jahres werden auf Broschüren, Merkblättern und Informationsschriften vielfach noch die alten Namen eingesetzt. Um keine unnötigen Kosten zu verursachen, werden die vorhandenen Publikationen verbraucht und erst beim Nachdruck die neuen Namen verwendet. Auch die Beschilderung der Arbeitsämter - der künftigen Agenturen für Arbeit - wird zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive geändert.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesanstalt für Arbeit

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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