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Vereinfachung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kernstück des Gesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch ‚schwer' lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte arbeitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM der Bundesregierung

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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