Kernstück des Gesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch ‚schwer' lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte arbeitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM der Bundesregierung
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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