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Programm "Kapital für Arbeit" startet

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Unternehmen, die bereit sind, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen und die dafür einen Finanzierungsbedarf haben, können seit dem 1. November  2002 finanzielle Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten.
Das von Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführte Programm "Kapital für Arbeit" setzt die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene Idee des "JobFloaters" um und richtet sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen.

Stellt demnach ein Unternehmen Arbeitslose dauerhaft ein, kann es bis zu 100.000 Euro pro Neueinstellung erhalten. Das Konzept beruht auf mehreren Komponenten: der Schaffung finanzieller Anreize zur Einstellung Arbeitsloser, der Verbesserung der Ausstattung der Unternehmen mit eigenkapitalnahem Kapital sowie dem erleichtertem Zugang von Unternehmen zu Fremdkapital.
Über ihre Hausbank erhalten die Unternehmen nach positiver Bonitätsprüfung ein aus zwei Tranchen bestehendes Darlehen:
Die erste Tranche bildet ein KfW-Förderkredit von bis zu 50.000 Euro (Fremdkapitalkomponente), für den bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden können. Die  zweite Tranche besteht aus einem weiteren Darlehen der KfW von bis zu 50.000 Euro, für das die Hausbank vollständig von der Haftung freigestellt wird (eigenkapitalnahe Komponente).
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt maximal zehn Jahre. Die Zinskonditionen für beide Kredittranchen werden sich am unteren Rand des Marktniveaus bewegen. Die Mittel müssen zum Ende der Laufzeit in vier gleich hohen halbjährlichen Raten getilgt werden.
Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist deren Hausbank. Dort sind auch entsprechende Anträge zu stellen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressestelle der Bundesregierung

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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