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Elternurlaub wird europaweit ausgeweitet

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag können alle Beschäftigte Elternurlaub von vier Monaten pro Elternteil nehmen. Dies ist das Kernstück einer Rahmenvereinbarung, auf die sich die europäischen Sozialpartner nach monatelangem Ringen geeinigt haben. „Diese Vereinbarung ist der Beweis, dass die europäische Sozialpartnerschaft funktioniert und konkrete Ergebnisse für Arbeitnehmer und Unternehmen in Europa bieten kann“, sagte EU-Sozialkommissar Špidla. Damit trägt die neue Vereinbarung den gesellschaftlichen und beruflichen Veränderungen Rechnung.

Die Einigung sieht eine Erhöhung des Elternurlaubs von drei auf vier Monate für jeden Elternteil vor, ohne dass einer der vier Monate übertragbar ist. Außerdem steht jedem Arbeitnehmer, ungeachtet seines Arbeitsverhältnisses, die Elternzeit zu. Weitere Verbesserungen sind zum einen die Aussicht, nach dem Elterurlaub angepasste Arbeitsbedingungen einfordern zu können und zum anderen der verstärkte Schutz gegen Entlassung und Benachteiligung durch die Inanspruchnahme von Elternurlaub.

„Diese Vereinbarung behandelt konkret eines der vorrangigen Ziele für die Chancengleichheit von Frauen und Männern; sie zeigt die Bereitschaft, Lösungen zu finden und die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu verbessern, wobei sie die Vielfalt der nationalen Vorschriften, Gepflogenheiten und Traditionen berücksichtigt“, ergänzte der EU-Kommissar. Die Kommission muss jetzt die Bestimmungen der Vereinbarung prüfen. Sie wird noch vor dem Sommer dem Rat die Umsetzung der Vereinbarung durch eine Richtlinie empfehlen, wie in den Vertragsbestimmungen zum sozialen Dialog vorgesehen. Die Richtlinie muss im Rat mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM der EU-Komission

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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